Herren - Verzichtserklärungen eingegangen I drei Nordsachsenligaabsteiger möglich

Gemäß § 49 Abs. 3 der Spielordnung des SFV müssen jene Vereine von Mannschaften,

die im Falle einer sportlichen Qualifikation ihr Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen oder auf die Spielklasse verzichten, bis zum 30. April des Spieljahres eine entsprechende, unwiderrufliche Erklärung an die Geschäftsstelle des zuständigen Verbandes abgeben.

 

Bis zum maßgeblichen Stichtag sind nachfolgende Aufstiegs-Verzichtserklärungen eingegangen:

FSV Krostitz, SV Concordia Schenkenberg, FSV Blau-Weiß Wermsdorf und ESV Delitzsch (jeweils Nordsachsenliga)

Es liegen keine Verzichtserklärungen aus der Kreisliga vor. 

Damit käme es fiktiv bei einem Sachsenklasseabstieg des SC Hartenfels Torgau und keinem Aufsteiger aus der Nordsachsenliga (Aufstiegsberechtigung haben nur die Platzziffern 1-3) aktuell zu drei Absteigern aus der Nordsachsenliga. Aus der Kreisliga sind die Platzziffern 1 und 2 aufstiegsberechtigt.